Oktober 13

Wann zahlt die Versicherung?

Wann zahlt die Versicherung?

Wasser von aussen

Versicherungstechnisch muss die Gebäudehülle wasserdicht sein. Aus diesem Grundsatz heraus werden viele Fälle bereits abgelehnt oder die Kostendeckung für den inneren Folgeschaden vermindert. Es gibt jedoch Ausnahmen, bspw. je nach versichertem Objekt und Alter der Police und Versicherungsgesellschaft, ist bei einigen teils Hang- und Grundwasser versichert, bei andern nicht.

Eine gebrochene oder eine lecke Leitung: Eine angebohrte Leitung führte erst 19 Jahre später zu Ausblühungen. Hier wurde mein ganzer Aufwand, inkl. Sanierung, Wand neu verputzen und streichen, von der Versicherung bezahlt.

Dachwasserleitungen: Läuft die Rinne am Dachrand über, muss der Eigentümer, sofern es einen Schaden im Inneren des Hauses verursacht hat, nachweisen können, dass er die Rinne regelmässig reinigen und warten lässt.

Dachabläufe, Fallrohre aussen: Nicht versichert

Dachabläufe, Fallrohre in den Mauern: Zum Teil versichert – Immer massgebend, ob es durch das Dach oder von aussen durch die Hülle reingekommen ist.

Wasser durchs Dach, Ziegel oder Flachdach: Hier haben wir fast immer gute Chancen für die Deckung der Schadensortung, Aufnahme und Bericht, sowie das Beseitigen des Schadens. Das Beheben der Ursache ist jedoch fast nie gedeckt.

Grundwasser, Hangwasser: Ist abhängig von der Gesellschaft und den versicherten Risiken

Was zahlen die Versicherung praktisch nie: Wenn die Bauherrschaft nach einem Schaden ausbauen oder sanieren möchte, dann zahlen die Versicherungen oftmals nur einen schwachen Teil daran.

Teilweise schwierig wird es auch bei Altbauten mit Naturkeller.

In der Schweiz: Überschwemmungen und Hangrutsche werden durch die Kantonale Versicherung geregelt.

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